Schutzkonzept für das gesamte Areal inkl. Gastronomiebetrieb in der Rüti, gültig ab Montag, 19. Oktober 2020
Neue Rahmenbedingungen
Ab dem 16. Oktober 2020 ist der Trainings- und Spielbetrieb in allen Sportarten unter
Einhaltung von vereinsspezifischen Schutzkonzepten vom Bund her wieder zulässig. Die
Gemeinde Uzwil öffnet ab dem 8. Juni 2020 ihre Anlagen für den Trainings- und
Spielbetrieb wieder. Voraussetzung ist ein Schutzkonzept des Vereins, welches auf die
entsprechenden Schutzkonzepte der Gemeinde für die Anlagen abgestimmt ist und
vorgängig der Gemeinde eingereicht wird.
Bei Sportaktivitäten, in denen wie im Fussball ein dauernder enger Körperkontakt
erforderlich ist, müssen die Trainings und Spiele so gestaltet werden, dass sie
ausschliesslich in beständigen Gruppen stattfinden mit Führung einer entsprechenden
Präsenzliste. Als enger Kontakt gilt dabei die längerdauernde (>15 Minuten) oder
wiederholte Unterschreitung einer Distanz von 1.5 Metern ohne Schutzmassnahmen.
Folgende fünf Grundsätze müssen im Trainings- und im Spielbetrieb zwingend
eingehalten werden,
auch gemäss Vorgabe des Schweizerischen Fussballverbandes:
Nur symptomfrei ins Training
Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainings- und Spielbetrieb
teilnehmen und nicht als Zuschauer anwesend sein. Sie bleiben zu Hause, resp.
begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.
- Abstand halten
Bei der Anreise, beim Eintreten in die Sportanlage, in der Garderobe, bei
Besprechungen, beim
Zuschauen, beim Duschen, nach dem Training oder Spiel, bei der Rückreise – in all
diesen und
ähnlichen Situationen sind 1.5 Meter Abstand nach wie vor einzuhalten.
Ausserdem besteht ab Mittwoch, 21. Oktober 2020 auf dem gesamten Areal der
Sportanlage Rüti und dem Gastronomiebetrieb Rütitreff zwingend eine Maskenpflicht
für alle Personen ab dem 12. Lebensjahr (Eltern, Spieler, Zuschauer, Trainer und
Funktionäre usw.). Die Spieler und Trainer sind von der Maskenpflicht nur in der
Garderobe, auf dem Weg von der Garderobe zum Spielfeld und während dem
Training/Match befreit.
Die Maskenpflicht gilt auch für auswärtige Mannschaften. Diese dürfen das Areal der
Sportanlage Rüti ohne Maske nicht betreten und haben sich vollumfänglich an dieses
Konzept zu halten. Die Info an die gegnerische Mannschaft muss vorgängig erfolgen,
da in der Rüti keine Masken abgegeben werden. Personen, welche sich nicht an die
Maskenpflicht halten, werden umgehend vom Areal verwiesen.
Aufgrund der Garderobengrössen und Duschen dürften sich lediglich 1-2 Personen
gleichzeitig darin aufhalten. Deshalb stehen den Junioren-Mannschaften der Kategorien
B – G die Duschen nicht zur Verfügung. Die Garderoben dürfen nur kurz und gestaffelt
genutzt werden, zum Ablegen der persönlichen Sachen und Schuhwechsel (bitte
umgezogen zum Training erscheinen, abgesehen vom erwähnten Schuhwechsel).
Junioren A, sowie die Aktiven dürfen die Duschen und die Garderoben nutzen. Wenn
möglich sollte darauf verzichtet werden. Ziel wäre es, bereits umgezogen zum Training
zu erscheinen.
Hinweis: Die Gemeinde überprüft diese Situation mit dem Kantonsarzt, um mögliche
Erleichterungen für die Vereine zu erreichen. Kurzfristige Änderungen im Schutzkonzept
sind möglich.
Auf das traditionelle Shakehands und Abklatschen ist weiterhin zu verzichten. Einzig im
eigentlichen Trainings- und Spielbetrieb ist der Körperkontakt in allen Sportarten
wieder zulässig.
Pro Person müssen auf Spielfeldern und in Hallen mindestens 10 m2 Trainingsfläche zur
Verfügung stehen. Der Verein gewährleistet, dass gegenüber der Gemeinde als Anlagebetreiberin jederzeit eingenverantwortlich sicherzustellen und die Teilnehmerzahlen der zu Verfügung stehenden Fläche anzupassen
- Gründlich Hände waschen
Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor
und nach dem Training resp. Spiel gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein
Umfeld. - Präsenzlisten führen
Die Gemeinde geht davon aus, dass enge Kontakte zwischen Personen im Trainingsund
Spielbetrieb nicht vermieden werden können. Entsprechend verpflichtet sich der
Verein, Präsenzlisten mit Namen, Vornamen und Telefonnummer zu führen. Um das
Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche Trainings- und
Spieleinheiten individuelle Präsenzlisten. Die Person, die das Training und Spiel als
Cheftrainer leitet, ist verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste
und dass diese dem Corona-Beauftragten des Vereins in vereinbarter Form zur
Verfügung steht (vgl. Punkt 5). In welcher Form die Liste geführt wird (doodle, App,
Excel, usw.) ist dem Verein freigestellt. Die Präsenzlisten müssen auf Aufforderung der
Gesundheitsbehörde während 14 Tagen nach der Trainingseinheit ausgewiesen werden
können. - Bestimmung Corona-Beauftragter des Vereins
Jede Organisation, welche die Wiederaufnahme des Trainings- und Spielbetriebs plant,
muss einen Corona-Beauftragen bestimmen. Diese Person ist auch gegenüber den
Behörden dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden.
Bei unserem Verein ist dies Marcel Würth. Bei Fragen darf man sich gerne direkt an ihn
wenden marcel.wuerth@hotmail.com oder 079 756 24 72. - Besondere Bestimmungen
Jeder Trainer (Junioren und Aktive/Senioren ist zuständig eine Präsenzliste zu führen.
Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde
während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu
vereinfachen, führt der Verein für sämtliche Trainingseinheiten und Spiele Präsenzlisten
aller anwesenden Personen (Spieler, Trainer, Schiedsrichter, Staff, Zuschauer, etc.). Der
Verein bezeichnet für jedes Training und für jedes Spiel eine Person, die für die
Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste verantwortlich ist und die dafür sorgt, dass diese Liste dem/der Corona Beauftragten des Vereins in vereinbarter Form zur Verfügung steht. (vgl. Punkt 6). In welcher Form die Liste geführt wird (doodle, App, Excel, usw.) ist dem Verein freigestellt. Es dürfen maximal 300 Personen (Spieler, Trainer, Schiedsrichter, Staff, Zuschauer, etc.) auf der Sportanlage anwesend sein. Für jeden Zuschauer sind mindestens 4 m2 zugängliche Fläche vorzusehen.
Henau, 19. Oktober 2020 Marcel Würth Corona Beauftragter